Info 0 % Mehrwertsteuer

Ab dem 01.01.2023 entfällt für Sie die Mehrwertsteuer beim Kauf eines Balkonkraftwerkes bzw. einer Photovoltaikanlage.

Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie Betreiber/in des erworbenen Balkonkraftwerkes bzw. der erworbenen Photovoltaikanlage sind und dass Ihre Anlage eine Leistung von nicht mehr als 30 kWp hat. Die Abfrage erfolgt in unserem Bestellprozess.

Sofern Sie Zubehör (wie z.B. Anschlusskabel) getrennt vom Kauf eines Balkonkraftwerkes bzw. einer Photovoltaikanlage erwerben möchten, fällt darauf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen weiterhin die Mehrwertsteuer an.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Ihr Solarstark-Team